|
|
| Qualitätsprüfung der stationären Pflegeeinrichtungen Die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden vom MDK bewertet und veröffentlicht. Grundlage ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a. Der GKV-Spitzenverband, die
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger
der Pflegeeinrichtungen haben sich im Dezember 2008 unter Beteiligung des
Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf
eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären
Pflegeeinrichtungen bewertet und veröffentlicht werden soll. Erstmalig erfolgt die unangemeldete Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) im Jahre 2010; danach soll die Kontrolle jährlich sein. Die Transparenzberichte finden Sie unter den
Rubriken: |
|
Impressum |