Aufgaben
der Heime der Alten- und Krankenpflege

Sowohl das Alten- als auch das Krankenpflegeheim sind für
Senioren eingerichtet, die Betreuung
und
Unterstützung in Teil- oder Vollzeit benötigen. Das Wohnheim für behinderte
Menschen
ist speziell auf
diese Anforderungen hin ausgestattet. Ebenso ist das Pflegeheim
für Menschen mit
geistigen,
geistig mehrfachen Behinderungen und psychischen Erkrankungen mit den
entsprechenden technischen
Ausstattungen aber auch Qualifizierungen seitens der Mitarbeiter/innen versehen.
Das Ziel des betreuten
Wohnens für psychisch Erkrankte ist eine Wiedereingliederung in den normalen
Alltag. Für die Übernahme dieser
verantwortungsvollen Aufgaben hat der Gesetzgeber den Anbietern von Pflege- und
Betreuungsmaßnahmen hohe
Anforderungen gestellt. Darüber hinaus erhalten alle Bewohner/innen die soziale
und christliche Zuwendung,
die hier selbstverständlich ist.

Neben den gesetzlichen Anforderungen haben unsere
Mitarbeiter/innen weitere Qualifizierungen vorzuweisen:
Die christliche Nächstenliebe spiegelt sich im täglichen Miteinander von
Fachpersonal und Betreuten wider und
sorgt bei allen Beteiligten für Wohlbefinden.
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